48 h
Digital gründen
Der Vorschlag sieht eine vollständig digitale Registrierung innerhalb von 48 Stunden vor.
Eine europäische Gesellschaftsform für Unternehmen, die über Grenzen hinweg wachsen wollen. Was der Vorschlag vorsieht, wo das Verfahren steht und was sich schon heute prüfen lässt.
Ein konkreter Vorschlag liegt vor. Eine Verabschiedung und ein verbindlicher Starttermin stehen noch aus.
18. März 2026
Die Europäische Kommission hat den Verordnungsvorschlag COM(2026) 321 für das EU-Inc-Gesellschaftsrecht vorgelegt.
Gesetzgebungsverfahren
Das EU-Parlament führt das Verfahren 2026/0074(COD) derzeit mit dem Status „Ausschussentscheidung ausstehend“. Parlament und Rat müssen den Vorschlag noch abschließen; der Entwurf ist noch kein anwendbares Recht.
Starttermin offen
Die Kommission strebt eine Einigung bis Ende 2026 an. Das ist ein politisches Ziel, kein zugesagter Gründungs- oder Prüfstart.
EU Inc ist die vorgeschlagene freiwillige europäische Gesellschaftsform im Rahmen des „28. Regimes“. Sie soll ein gemeinsames gesellschaftsrechtliches Regelwerk neben die nationalen Rechtsformen stellen.
Gedacht ist sie insbesondere für Start-ups und wachsende Unternehmen, laut Kommission aber nicht auf diese beschränkt. Eine GmbH oder andere nationale Rechtsform würde dadurch nicht automatisch ersetzt. Die EU Inc ist eine Gesellschaftsform – keine neue Umsatzsteuer- oder Prüfnummer.
Diese Eckpunkte beschreibt der Kommissionsentwurf. Sie sind noch keine heute buchbaren Gründungsleistungen.
48 h
Der Vorschlag sieht eine vollständig digitale Registrierung innerhalb von 48 Stunden vor.
≤ 100 €
Die Kommission nennt höchstens 100 Euro für die Registrierung. Das ist keine Zusage über alle Kosten eines Unternehmens.
Kein Mindestkapital
Ein gesetzliches Mindeststammkapital soll nicht erforderlich sein. Finanzierung und laufende Pflichten bleiben trotzdem relevant.
Auch digitale Anteilsübertragungen und einfachere Kapitalmaßnahmen sind vorgesehen. Nationale Steuer-, Arbeits- und Sozialregeln bleiben relevant; die EU Inc schafft keinen einheitlichen EU-Steuersatz.
Bis ein EU-Inc-Check verfügbar ist, lassen sich bestehende Unternehmensdaten mit den passenden Werkzeugen prüfen. Jedes Ergebnis beantwortet dabei eine eigene Frage.
Eine vorhandene EU-Umsatzsteuer-ID über VIES prüfen. Das Ergebnis betrifft den Umsatzsteuerstatus, nicht die Rechtsform oder Bonität.
Zum USt-IdNr.-CheckFormat und technische Signale einer geschäftlichen E-Mail-Adresse prüfen. Das bestätigt weder den Firmeninhaber noch sichere Zustellbarkeit.
Zum E-Mail-CheckEin künftiger Check soll verfügbare offizielle Registerdaten nutzbar machen. Umfang, Datenzugang und Start sind noch offen; aktuell gibt es hier keine Registerabfrage oder EU-Inc-API.
Was eine künftige Gründung bedeuten könnte, wie sich die EU Inc von einer deutschen GmbH unterscheidet und welche Unternehmenskennung welche Frage beantwortet.
Alle Ratgeber ansehenEU Inc ist eine vorgeschlagene freiwillige europäische Gesellschaftsform. Als Teil des 28. Regimes soll sie ein gemeinsames gesellschaftsrechtliches Regelwerk neben nationalen Rechtsformen wie der GmbH anbieten. Sie ist keine Unternehmens- oder Umsatzsteuernummer.
Noch nicht auf Grundlage des vorgeschlagenen EU-Inc-Regelwerks. Stand 12. Oktober 2026 läuft das Gesetzgebungsverfahren 2026/0074(COD). Der Kommissionsvorschlag allein schafft noch keine nutzbare Rechtsform.
Ein verbindlicher Starttermin steht noch nicht fest. Die Kommission strebt eine Einigung von Parlament und Rat bis Ende 2026 an. Verabschiedung, Anwendung und technische Registeranbindung sind davon zu unterscheiden.
Nein. Digitale Registrierung innerhalb von 48 Stunden und höchstens 100 Euro Registrierungskosten sind Eckpunkte des Vorschlags. Die endgültigen Regeln können sich ändern; laufende Kosten und Pflichten sind darin nicht pauschal enthalten.
Nein. Die Seite informiert über den Vorschlag und einen geplanten Unternehmenscheck. Hier stehen noch keine EU-Inc-Registerabfrage und keine EU-Inc-API zur Verfügung. Eine mögliche Umsetzung hängt von den endgültigen Regeln und dem Zugang zu offiziellen Daten ab.
Nein. Gesellschaftsform, Registerkennung und USt-IdNr. erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Nationale Steuer-, Arbeits- und Sozialregeln bleiben relevant. Eine gültige VIES-Antwort belegt keine EU-Inc-Registrierung und sagt nichts über Bonität oder Eigentümerschaft aus.